Kontakt


    1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ggf. auch juristische Personen werden.



    1. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied ist mit Eintritt eine Bescheinigung der Mitgliedschaft und die gültige Satzung des Vereins auszuhängen.



    1. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig (unter Einhaltung einer bestimmtem Frist – 3 Monate). Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.



    1. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschuss entscheidet die Mitgliederversammlung.



    1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds; bei juristischen Personen mit deren Erlöschen.



    1. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.



    1. Alle Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu entrichten. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Es können gesonderte Beiträge für juristische Personen festgelegt werden.



    1. Alle Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung wahl- und stimmberechtigt. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und satzungsgemäße Entscheidungen zu befolgen.



  1. Alle Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung berechtigt, Anträge an die Organe des Vereins zu richten und Vorschläge im Sinne des §2 zu unterbreiten. Des Weiteren können sie Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins besuchen und Auskunft, Rat und Unterstützung in der Rahmung der satzungsmäßen Aufgaben zu erwarten.